IMPRESSUM
computersushi
Sean Stephan Goebel
Melchendorfer Straße 42
99096 Erfurt
Germany
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+49 176 70 69 63 97
Steuernr. : 151/224/14628
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URHEBERRECHT
Alle Rechte vorbehalten. Alle Bilder, Illustrationen, Texte und Dateien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie duerfen weder fuer private oder Handelszwecke zur Weitergabe kopiert, veraendert und/oder auf anderen Websites verwendet werden.
Einige Arbeitsproben koennen auch Bilder welche dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfuegung gestellt haben, enthalten.
HAFTUNGSHINWEISE UND GEWAEHRLEISTUNG
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten bei mündlicher oder
schriftlicher Auftragsvergabe an computersushi/Sean
Goebel, in Funktion als Auftragsnehmer, insbesondere auch
dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen
anführt und diese gegensätzliche oder abweichende
Regellungen gegenüber den hier Aufgeführten enthalten.
1.2 Auch gelten die hier genannten Bedingungen, wenn der
Auftragnehmer die Arbeiten vorbehaltlos ausführt hat und
dies in Kenntnis gegensätzlicher und/oder abweichender
Bedingungen. Abweichungen werden nur dann akzeptiert,
wenn diesen ausdrücklich und in schriftlicher Form
(postalisch oder via Mail) zugestimmt wird.
1.3 Der Auftraggeber erklärt sich mit allen ausgewiesenen Vereinbarungen
einverstanden, sofern er nicht bei Auftragsvergabe
ausdrücklich, und in schriftlicher Form, auf mögliche
Einschränkungen hinweist.
2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1 Jeder computersushi, im Bereich Design, erteilte Auftrag
ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle gestalterischen Arbeiten unterliegen in jeder ihrer Fertigungsphasen
dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, sollte die nach
UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erzielt
worden sein. Damit stehen computersushi insbesondere die
urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 UrhG „Anspruch auf
Unterlassung und Schadensersatz“ in vollem Umfang zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von computersushi weder im Original noch
bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung– auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmungen berechtigt computersushi eine Vertragsstrafe
in Höhe von mindestens der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt⁄AGD übliche Vergütung
als vereinbart.
2.4 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den
jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte
an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung über. Sollten keinerlei Nutzungsvereinbarungen bei
Auftragsvergabe getroffen worden sein, entfällt diese Klausel.
2.5 computersushi hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts
auf Namensnennung berechtigt computersushi zum
Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung.
Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu
machen, bleibt unberührt.
2.6 Als Urheber der entstandenen Arbeiten ist computersushi berechtigt das abgeschlossene und vom Kunden freigegebene
Projekt ohne gesonderte Genehmigung als Referenz in vollem
Umfang in Wort und Bild zu präsentieren. Diese Möglichkeit
darf auf der eigenen Internetpräsenz zur Akquise und
Auftragsgenerierung, in jeglicher Form und zu Bewerbungszwecken
in Anspruch genommen werden.
2.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
begründen kein Miturheberrecht und sie haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3. Vergütung
3.1 Vergütungspflichtig sind alle in Anspruch genommenen
Dienstleistungen. Auch erste Ideenansätze, die beispielsweise
im Rahmen einer Präsentation gezeigt werden, sind bereits
kostenpflichtig, selbst wenn der Entwurfsansatz nicht den
Vorstellungen des Auftraggebers entspricht und nicht weiter
verfolgt werden.
3.2 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist
ohne Abzug und unverzüglich zu entrichten. Werden bestellte
Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt
sich ein Auftrag über längere Zeit, also über mehr als 2 Monate
oder erfordert er von computersushi hohe finanzielle
Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu
leisten.
Diese sind wie folgt geregelt:
1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1⁄3 nach
Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1⁄3 nach Ablieferung.
3.3 Die Höhe der Vergütung hängt vom tatsächlich geleisteten
Umfang ab. computersushi verpflichtet sich den geleisteten
Umfang in Form von einer Auflistung der Stunden zu
dokumentieren und diese bei Nachfrage vorzulegen. Die in
einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den
Gesamtpreis dürfen nur um 15 bis 20 Prozent überschritten
werden oder müssen vorher seitens des Auftragnehmers
angekündigt und vom Auftraggeber gesondert freigeben werden.
3.4 Bei Zahlungsverzug kann computersushi Verzugszinsen in
Höhe des durch §288 des BGB festgelegten Basiszinssatzes
geltend machen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen
höheren Schadens bleibt davon unberührt.
3.5 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, ist computersushi berechtigt,
nachträglich die Differenz zwischen der höheren Nutzung
und der ursprünglich vereinbarten Nutzung zu verlangen.
3.6 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Darüber hinaus
ist jede gestalterische, urheberrechtlich-geschützte Dienstleistung
beitragspflichtig, im Sinne der Künstlersozialkasse.
4. Sonderleistungen
4.1 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von
Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung,
werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 computersushi ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, computersushi eine entsprechende Vollmacht, in
schriftlicher Form, zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und auf Rechnung von computersushi abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, computersushi
im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu
gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck
etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Bei unterschiedlichen
MwSt-Sätzen teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung.
Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit
dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber
abgesprochen wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
computersushi verpflichtet sich für Sonderleistungen die
entsprechenden Belege bei Bedarf vorzulegen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 computersushi ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts,
die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe
von offenen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu
vergüten. Diese Daten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung
durch den Urheber geändert werden.
6. Vereinbarungen zum Projektverlauf
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind computersushi, in
Funktion als Urheber, Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch computersushi erfolgt
nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist computersushi berechtigt,
nach eigenem Ermessen, die notwendigen Entscheidungen zu
treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. computersushi haftet nur für Fehler bei eigenem Verschulden oder bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber
dem Auftragnehmer unentgeltlich drei bis fünf einwandfreie,
ungefaltete Belege. computersushi ist berechtigt diese
Belegexemplare zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 computersushi, in der Funktion des Auftragnehmers,
verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt
auszuführen. Mängel müssen seitens des Auftragnehmers
behoben werden oder neu erstellt werden. Das Recht auf
Nacherfüllung gilt auch nachträglich. Beanstandungen gleich
welcher Art sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung
des Werkes schriftlich bei computersushi geltend zumachen.
Als Ablieferungsdatum gilt die Auslieferung der produzierten
Daten bzw. der digitalen Daten. Nach 7 Tagen gilt das Werk als
mangelfrei angenommen.
7.2 Mit der Inanspruchnahme der Nacherfüllung geht der
Verzicht auf Minderung und/oder Schadensersatz einher.
7.3 Ist eine Nacherfüllung nicht im vollen Maße möglich,
bleibt dem Auftraggeber das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung
oder Schadensersatz. Die Übernahme der vollen
Produktionskosten ist nicht vorgesehen. Eine Wertminderung
kann nur anteilig geltend gemacht werden, je nach Wirkungsgrad
der entstandenen Mängel. computersushi haftet
für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender
Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.4 Bei in Anspruchnahme von Fremdeleistungen sind die
Dienstleister sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. computersushi haftet nicht für diese Dienstleister. computersushi haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
7.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen
oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt
dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede
Haftungszuständigkeit für den Auftragnehmer. Für die
wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet computersushi ebenfalls nicht.
7.6 Die Versendung von jeglichen Arbeiten und Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung
sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten
zu tragen. computersushi behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann computersushi eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers,
kann der Auftraggeber auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens ist nicht möglich.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller computersushi übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber computersushi von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist Erfurt.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.4 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für vertragliche
Vereinbarungen mit dem eigenständigen Dienstleister Sean
Goebel. Hiermit sei erwähnt, dass „computersushi“ keine
Firmierung, sondern lediglich ein Beiname ist, der Aufschlussüber den Tätigkeits- und Wirkungsbereich geben und dem
Vorhaben eine größere Prägnanz verleihen soll.